Liegezeit

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Die vorgeschriebene Mindestliegezeit wird manuell für jeden Verstorbenen in Jahren angegeben.

 

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Maßgeblich für die Berechnung vom Ende der Liegezeit ist der Bestattungstermin. Das Datum des Bestattungstermins muss im Format tt.mm.jjjj angegeben werden. Das Ende der Liegezeit wird dann automatisch errechnet und beim Sichern in die Datenbank übernommen. Die Eingabe von Liegezeit und Bestattungsdatum ist nicht zwingend notwendig, sie sollten aber möglichst immer mit eingegeben werden, um Differenzen zwischen Ende der Mindestliegezeit und Ende des Nutzungsvertrages aufzudecken bzw. zu vermeiden.

 

Auch bei Urnenbestattungen ist auf jeden Fall auch das Bestattungsdatum anzugeben, wenn die Liegezeit berechnet werden soll.