Nutzungsbeginn und Grabart

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Die Angaben zu Nutzungserwerb, -beginn und -ende sowie die Grabart sollten zusammen eingegeben werden, da die Art des Grabes Einfluss auf die Nutzungsdauer hat.

 

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Als Termine für den Nutzungserwerb und den Nutzungsbeginn wird automatisch das aktuelle Datum vorbelegt.

 

Für die Bestimmung des Nutzungsrechts sind die Termin Nutzungsbeginn und Nutzungsende maßgeblich. Der Termin des tatsächlichen Nutzungserwerbs kann vom Nutzungsbeginn abweichen.

 

Datumseingaben müssen im Programm immer in dem hier gezeigten Format „tt.mm.jjj“ erfolgen (Tag zweistellig, Punkt, Monat zweistellig, Punkt, Jahr vierstellig).

 

Wenn die Termine für Erwerb und Beginn unverändert bleiben, sollte als nächstes die Art des Grabes ausgewählt werden.

 

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Hier werden die in der jeweiligen Friedhofsverwaltung gängigen Kürzel für die in der Friedhofsordnung vorgesehenen Grabnutzungsarten angeboten, z.B. KI für Kindergrab, R für Reihengrab, WG für Wahlgrab, etc. Jede Grabart ist mit einer festen Zahl von Nutzungsjahren verbunden. Bei Auswahl von WG für Wahlgrab werden 30 Jahre angerechnet und das Nutzungsende entsprechend terminiert:

 

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Damit sind die erforderlichen Angaben für die Neuanlage eines Vertrags erledigt. Es steht dem Anwender frei, noch Angaben zur Grabpflege zu machen. Werden hier keine Angaben gemacht, soll die Grabpflege durch den Nutzungsberechtigten erfolgen. Zusätzlich steht ein freies Bemerkungsfeld zur Verfügung.

 

Mit Klick auf „Neu anlegen“ wird der Vertrag abgespeichert und der Hauptdialog wird entsprechend aktualisiert.

 

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