Angaben zur Grabpflege

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In der Regel erfolgt die Grabpflege durch den Nutzungsberechtigten.

 

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Ein entsprechender Hinweis wird im Bereich unterhalb der Zustandsbeschreibungen angezeigt.

 

Bei der Anlage oder Veränderung des Vertrages kann aber auch festgelegt werden, dass die Pflege des Grabes zum Bestandteil des Nutzungsvertrages gemacht wird.

 

Art und Umfang der vereinbarten Pflege kann aus einer Liste gewählt werden.

 

Falls solche Vereinbarungen bei der Anlage des Vertrages festgelegt wurden, werden sie hier angezeigt.