Sonderfall: Tod des Nutzungsberechtigten |
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In dem Fall, dass der Nutzungsberechtigte an einer Grabstelle selber stirbt, geht das Nutzungsrecht an den Rechtsnachfolger über.
Für das Programm endet der Nutzungsvertrag mit dem Tod des Nutzungsberechtigten.
Es wird ein neuer Vertrag mit seinem Rechtsnachfolger angelegt.
Der Rechtsnachfolger übernimmt in dem neuen Vertrag die restliche Nutzungszeit.
Als Beispiel hierfür tritt häufig der Fall auf, dass bei Ehepaaren beim Tod eines Partners vom anderen Partner ein Doppelgrab gepachtet wird, in dem der Verstorbene beerdigt wird. Stirbt der andere Partner nach einigen Jahren ebenfalls, wird er ebenfalls in dem Doppelgrab beigesetzt. Das Nutzungsrecht geht dann z.B. an einen Nachkommen des Paares als Rechtsnachfolger über.
In diesem Fall müssen dann zu dem geerbten Nutzungsrecht soviele Jahre Pacht „nachgekauft“ werden, wie bis zum Ende der Mindestliegezeit des zweiten Verstorbenen benötigt werden.
Für die Dokumentation dieses Wechsels sind im Programm eine Reihe von unterstützenden Funktionen integriert.
Der Anwender muss beim Tod des Nutzungsberechtigten folgende Schritte unternehmen:
1.Den alten Vertrag ändern (Knopf „Tod des Nutzungsberechtigten“) 2.Den neuen Vertrag mit dem Rechtsnachfolger anlegen. 3.Die alte Grabbelegung in den neuen Vertrag übernehmen. 4.Ggf. die Daten des alten Nutzungsberechtigen als neue Grabbelegung anlegen. 5.Ggf. Rechnung über Beerdigung und Nachkauf von X Jahren Pacht anlegen.
Die Schritte 1-5 werden in den nächsten Unterkapiteln und im Kapitel „Neue Rechnungen erstellen anhand eines Beispiels vorgestellt.
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